EDI deckt "Willkür" in der Filmpolitik
Die Filmverbände, deren Aufsichtsbeschwerde gegen die Sektion des Bundesamtes für Kultur vom Eidg. Departement des Inneren (EDI) abgewiesen wurde, reagieren scharf auf das Schreiben aus Bern. Die Willkür in der Filmpolitik werde vom Bundesrat gedeckt, hiess es.
Die «sehr oberflächliche» Behandlung der Aufsichtsbeschwerde zeige bloss, dass der scheidende Kulturminister Pascal Couchepin die Sektion Film des Bundesamtes für Kultur (BAK) noch vor seinem eigenen Abgang reinwaschen wolle. Das sagte Rolf Schmid, der Präsident des Filmproduzentenverbandes SFP, am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
Gleichzeitig warf er der BAK-Sektion unter Filmchef Nicolas Bideau vor, das Departement mit falschen Informationen versorgt zu haben. Unversöhnlich zeigte sich Schmid jedoch nicht: Die von BAK-Direktor Jean-Frédérich Jauslin ausgesprochene Einladung zu einem klärenden Gespräch Ende Oktober oder Anfang November will er annehmen.
Erst im Anschluss an dieses Gespräch würden die Produzentenverbände entscheiden, ob sie ihre Aufsichtsbeschwerde weiterziehen, sagte Schmid. Nächste Instanz wäre der Bundesrat.
Schlechte Stimmung in Locarno
Der Filmproduzentenverband SFP und die Gruppe Autoren, Regisseure, Produzenten GARP hatten die Beschwerde gegen die BAK-Sektion Film Ende Juli eingereicht. Hauptbeschwerdepunkt der Produzenten war die Verletzung der Ausstandspflicht durch einige Mitglieder der Kommission, die über die Filmförderung entscheidet.
Das EDI wies die Aufsichtsbeschwerde «in allen wichtigen Punkten» ab, wie das BAK am Dienstag der SDA mitteilte. Das Generalsekretariat des EDI sei zum Schluss gekommen, dass bei der Beurteilung von Fördergesuchen alle Verfahrensvorschriften eingehalten worden seien, hiess es in der BAK-Mitteilung.
Die Stimmung zwischen den zwei Produzentenverbänden und der BAK-Sektion Film ist seit längerem schlecht. Im Sommer hatte der Rechtsberater der Beschwerdeführer, Willy Egloff, am Rande des Filmfestivals Locarno von einem «liederlichen Umgang» mit rechtlichen Vorschriften durch die BAK-Sektion Film gesprochen.
BAK will Verbesserungen prüfen
Ursache des Streits ist namentlich eine dreitägige Sitzung der Förderkommission, an der zwei Mitglieder des 5-köpfigen Gremiums Fördergelder zugesprochen erhielten. Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, dass die zwei Mitglieder – Andrea Staka und Thierry Spicher – der ganzen Sitzungsperiode hätten fernbleiben müssen.
Das BAK stellt sich auf den Standpunkt, die entsprechenden Kommissionsmitglieder seien vorschriftsgemäss bei den Einzelsitzungen, in denen ihre Projekte verhandelt wurden, in den Ausstand getreten. Die Vorschriften seien damit erfüllt.
Die Aufsichtsbeschwerde enthält noch ein rundes Dutzend weitere Punkte: Die vorgeschriebenen Höchstbeiträge etwa seien in einzelnen Fällen um mehr als das Doppelte überschritten worden, während andere Bewerber strikt auf das Limit verwiesen wurden. Das BAK zeigte sich am Dienstag bereit, mögliche Verbesserungen zu prüfen.
Quelle: 07.10.2009 sda/ku rs










