Musik der Jungen / 1. Ausschreibung 2010
Im Bereich «Musik der Jungen» – gemeint sind sämtliche Stile ausser Klassik, Jazz und Improvisierter Musik, d.h. Rock, Pop, Hip Hop, Techno, Folk usw. – schreibt die Stadt Bern neu zweimal jährlich eine Summe von Fr. 25′000.00 für CD- bzw. LP-Projekte aus.
Bewerben können sich Berner Bands und einzelne Musikschaffende bzw. – gruppen, welche die Konzertszene der Stadt Bern in den letzten Jahren mitgestaltet haben.
Die Gesuche (5 Exemplare) müssen am 25. Januar 2010 bei der Abteilung Kulturelles vorliegen (siehe www.bern.ch). Sie werden durch die Städtische Musikkommission bzw. duch die Auswahlgruppen für den Bereich «Musik der Jungen» im Februar 2010 geprüft.
[Pressetext]
Förderungspraxis im Bereich Musik der Jungen –
Information für die Gesuchsstellung
1. Ziele
Die Förderung der Berner Rock- und Pop (dazu gehören auch: Folk- und Volksmusik, Hip Hop, Techno, Electronische Musik u.a) in ihrer ganzen Vielfalt. Schaffen einer Basis für die Förderung von vielversprechenden Berner Bands und Projekten durch die selektive Unterstützung von Veranstaltungen, Tonträgern, Publikationen u.a.
2. Gesuche
Die mit Maschine geschriebenen Gesuche sind in 5-facher Ausführung mit dem Vermerk «Musik der Jungen» an die Präsidialdirektion, Abteilung Kulturelles, Gerechtigkeitsgasse 79, 3011 Bern, zu richten.
Übliche Angaben:
Die Gesuche sollen alles enthalten, was für die Beurteilenden als Entscheidungsgrundlage notwendig ist.
• Auskunft über Kontaktpersonen sowie am Projekt beteiligte Personen mit Adressenangabe (Bezug zur Stadt Bern).
• Projektbeschrieb
• Termine
• Finanzielle Übersicht: Ausgabe- und Einnahmebudget sowie Finanzierungsplan mit konkreter Forderung an die Stadt Bern
• Angabe (mit Adresse und Telefon) über allfällige andere Stellen, die um eine Unterstützung angeschrieben worden sind.
• Nicht vergessen, Gesuche zu datieren und zu unterzeichnen, mit Adresse und Telefonnummer der zuständigen Kontaktpersonen zu versehen!
Was ausserdem in ein Gesuch hineingehört, siehe: «Die einzelnen Förderungsmassnahmen».
3. Die einzelnen Förderungsmassnahmen
A Beratung
Beratung und Information im Zusammenhang mit Projektfinanzierung und Gesuchstellung erteilt: Abteilung Kulturelles, Peter Schranz, Gerechtigkeitsgasse 79,
3011 Bern (Telefon 031 321 72 24 oder 321 76 97).
B Konzert- und Festivalveranstalterinnen und Veranstalter
1. Konzerte
Konzertveranstalterinnen und Konzertveranstalter können mit Defizitdeckungsbeiträgen von maximal Fr. 2′000.00 pro Anlass unterstützt werden.
Bedingungen:
• Pro Konzert müssen zwei Berner Bands auftreten, davon mindestens eine aus der Stadt Bern.
• Das Gesuch muss zwei Monate vor dem Konzertdatum mit allen Angaben bei der Abteilung Kulturelles vorliegen.
Auszahlungsbedingungen:
• Die Auszahlung erfolgt nach dem Einreichen der Schlussabrechnung. Die Verträge mit den einzelnen Gruppen werden der Abrechnung beigelegt, ebenso
die Kopien der ausgefüllten SUISA-Listen.
• Das Gesuch enthält neben den üblichen Angaben (siehe Seite 1/2) den Nachweis bisher durchgeführter Veranstaltungen.
• Der Veranstalter oder die Veranstalterin ist für einen ordentlichen Ablauf des Anlasses verantwortlich. Das Einholen der erforderlichen Bewilligungen ist Sache der Veranstaltenden.
2. Festivals
Ein- und zweitägige Festivals in der Stadt Bern können mit maximal Fr. 4′000.00, drei- und mehrtägige mit maximal Fr. 6′000.00 unterstützt werden. Die Gesuche um Beiträge an Veranstaltungen gemäss B können z.H. der Sitzungen der Städtischen Musikkommission eingereicht werden. Die Eingaben sollten jeweils
drei Wochen vor dem Sitzungstermin bei der Abteilung Kulturelles vorliegen.
Sitzungstermine 2010:
Evaluationssitzungen: 8. Februar, 26. April, 21. Juni, 30. August und 8. November
C Beiträge an Tonträgerproduktionen
In der Regel wird zweimal jährlich eine Kredittranche von je Fr. 25′000.00 für Tonträger ausgeschrieben. Die Musikkommission legt die Höhe der Tranche jeweils anfangs Jahr fest. Gruppen, bzw. Musikerinnen und Musiker, welche die Berner Live-Szene mitgestaltet haben, können mit Beiträgen von maximal Fr. 5′000.00 für ihre CD-/ LP-Produktion unterstützt werden. Auch Ad-hoc-Projekte können ausnahmsweise berücksichtigt werden. Die Auswahlgruppe für das Modell «Musik der Jungen», ein Ausschuss der Städtischen Musikkommission, beurteilt die Gesuche zusammen mit der Abteilung Kulturelles. Die Gesuche (5 Exemplare) müssen jeweils 3 Wochen vor dem Sitzungstermin bei der Abteilung Kulturelles vorliegen. Die Entscheide werden nach Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung mitgeteilt.
Es wird erwartet, dass nach Herstellung des Tonträgers fünf Belegexemplare an die Abteilung Kulturelles ausgeliefert werden.
Gesuchstellung:
Das Gesuch enthält neben den üblichen Angaben (siehe Seite 1/2):
• 5 Demobänder oder CDs mit aktuellem Tonmaterial, das zur Aufnahme vorgesehen ist, als Entscheidungsgrundlage.
• Offerte des Studios.
• Bezeichnung eines verantwortlichen, handlungsberechtigten Ansprechpartners oder eines Produzenten der Gruppe.
Tonträger zu Promotionszwecken:
Unterstützt wird auch die Produktion von Tonträgern zu Promotionszwecken. Gefördert werden hier Bands am Anfang ihrer Karriere, die bereits eine gewisse Live-Erfahrung vorweisen können und bei Veranstalterinnen bzw. Veranstaltern und Medien einen grösseren Bekanntheitsgrad erlangen möchten. Für die Gesuchstellung gelten die gleichen Bedingungen wie für „reguläre“ Tonträger.
Gesuchstellung:
Die Gesuche (5 Exemplare) müssen bis spätestens 25. Januar 2010 (1. Ausschreibung) bzw. 7. Juni 2010 (2. Ausschreibung) bei der Abteilung Kulturelles vorliegen. Sie werden durch die Städtische Musikkommission bzw. durch die Auswahlgruppe für das Förderungsmodell «Musik der Jungen» am 11. Februar bzw. 24. Juni 2010 geprüft. Ein separates Gesuch (1 Exemplar) ist an das: Amt für Kultur des Kantons Bern, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern, zu richten.
Bitte beachten:
Der Beitrag der Stadt Bern muss auf dem CD-Cover und allenfalls im Booklet mit dem Logo „KulturStadtBern“ erwähnt werden. CDs, die vor der Evaluationssitzung erscheinen, können deshalb grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Der Drucktermin für die Cover- und Booklet-Gestaltung ist nach der Evaluationssitzung anzusetzen, so dass der städtische Beitrag erwähnt werden kann.
D Projektbeiträge
Mit Beiträgen bis Fr. 20′000.00 im Einzelfall können ausserordentliche Projekte unterstützt werden (Anlässe, Publikationen, spezielle Tonträgerproduktionen, Tourneen, Austauschprojekte, Workshops etc.).
Mehr auf Anfrage beim entsprechenden Amt: www.bern.ch










