Kulturförderung: Aufgabenteilung soll bereinigt werden
[sda Bern April 07] – Die Kulturförderung durch die öffentliche Hand soll bereinigt werden. Der Bundesrat übeabsichtigt, den Kantonen und Gemeinden die Förderung des Kulturschaffens zu übertragen. Der Bund und Pro Helvetia sollen für die Verbreitung der Kultur sorgen.
Die neue Aufgabenteilung soll im neuen Kulturförderungsgesetz und im neuen Pro-Helvetia-Gesetz festgeschrieben werden, wie Jean-Frédéric Jauslin, Direktor des Bundesamtes für Kultur (BAK), in einem in der Westschweizer Zeitung “Le Temps” erschienenen Interview sagte.
Laut Jauslin wird der Bundesrat die revidierten Gesetzesentwürfe Ende Mai vorlegen. Damit werde die Kulturförderung in der Schweiz grundlegend umgestaltet, sagte der BAK-Direktor. Es sei vorgesehen, dass dem Parlament inskünftig ein Vierjahresplan zur Kulturförderung unterbreitet werde.
Dies verpflichte die eidgenössischen Räte dazu, Prioritäten zu setzen und über kulturelle Inhalte zu reden, bevor das Budget diskutiert werde. Dies sei ein grosser Fortschritt. Nicht betroffen ist das Kino, das einer besonderen Regelung unterliegt.
Dies hätte zur Folge, dass Pro Helvetia inskünftig ihre eigenen Programme nicht mehr erstellen würde. Hingegen würde die Organisation gewisse Aufgaben der Verbreitung von Kultur übernehmen, die bisher beim BAK lagen.
Insbesondere würde Pro Helvetia die Teilnahme der Schweiz an den Biennalen von Venedig und São Paulo organisieren und die Schweizer Künstler für diese Anlässe auswählen. Das BAK würde weiterhin Preise und Auszeichnungen verleihen.










