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Kulturgut Fussgängerstreifen

Von Michael Zwick­er — In der Schweiz wer­den sie derzeit geprüft und ihre Sicher­heit heiss disku­tiert. In Gross­bri­tan­nien ste­ht ein Erster bere­its unter Denkmalschutz.

Die Diskus­sion hält an. Der Kan­ton Appen­zell Ausser­rho­den kündigte bere­its vor mehr als einem Jahr die Prü­fung sämtlich­er Fuss­gänger­streifen an. Das Resul­tat: mehr als die Hälfte der knapp 500 Zebras­treifen sind nicht sich­er. Bern und Zürich erziel­ten ähn­liche Ergeb­nisse. In Will (SG) ist die Sicher­heit­sprü­fung auf­grund einiger Verzögerun­gen noch im Gange. Wil wird nicht aus der Rei­he tanzen. Die Erken­nt­nis bleibt lan­desweit dieselbe: Schlecht platziert. Ausser­dem zu viele. Schweiz­er Fuss­gänger­streifen stellen ein Sicher­heit­srisiko dar.

Aber nicht alle Zebras­treifen sind so ver­rufen wie jene in der Schweiz. Man denke an den wohl berühmtesten Fuss­gänger­streifen der Welt. Wer ken­nt ihn nicht – jenen der Lon­don­er Abbey Road. Die Bea­t­les verewigten ihn auf dem Plat­ten­cov­er eines ihrer let­zten gemein­samen Alben. Darauf über­queren sie den Zebras­treifen dicht hin­tere­inan­der. In Tat und Wahrheit aber ste­hen sie still. Zumin­d­est auf dem Cover­bild ver­har­ren sie in ange­set­ztem Schritt. Sie tun damit etwas Ver­botenes.

Denn wie Kurt Mös­er in sein­er «Geschichte des Autos» fes­thält sind Fuss­gänger­streifen «eben­erdi­ge Sprungtüch­er, auf denen sich Fuss­gänger zeitlich befris­tet aufhal­ten dür­fen, um Räume zu über­brück­en». So hält auch die schweiz­erische Verkehrsregel­nverord­nung fest, dass der Fuss­gänger den Fuss­gänger­streifen «ungesäumt» zu über­schre­it­en habe. Gle­ich­es gilt für alle anderen Verkehrsteil­nehmer. Auf dem Fuss­gänger­streifen darf nie­mand ste­hen bleiben, wed­er Fahrzeug noch Fuss­gänger.

Die Bea­t­les set­zten sich über dieses Hal­te­ver­bot hin­weg und ver­halfen damit einem Fuss­gänger­streifen zu Wel­truhm. Im Jahr 2010 set­zte der britis­che Min­is­ter für Denkmalschutz, John Pen­rose, den Fuss­gänger­streifen der Abbey Road sog­ar auf eine Liste erhal­tenswert­er Kul­turgüter. Erst­mals gelingt es einem Fuss­gänger­streifen in die «Hall of Fame» aufzusteigen. Er reicht damit Sehenswürdigkeit­en wie beispiel­sweise dem Lon­don­er Uhrturm «Big Ben» das Wass­er. Fraglich ist, ob die Instand­hal­tung der berühmten Farb­streifen weit­er­hin in den Auf­gaben­bere­ich des Strassen­markier­ers fällt, oder ob jet­zt Kon­ser­va­toren mit dieser Auf­gabe betraut wer­den.

Glück­licher­weise müssen wir uns in der Schweiz solche Fra­gen nicht stellen. Und dies obwohl die unter die Markierungs­farbe gemis­cht­en Glasperlen den Streifen den nöti­gen Glanz für den Sternchen­him­mel ver­lei­hen wür­den. In der Schweiz sind Fuss­gänger­streifen erst ein­mal und bis auf weit­eres in Ver­ruf ger­atene Verkehrsre­gler, die ihre Pflicht­en ver­nach­läs­si­gen. Immer­hin, so sollte in dieser Diskus­sion ange­merkt wer­den, ist die jährliche Rate an Verkehrsun­fällen auf Fuss­gänger­streifen rück­läu­fig. Doch bleibt dieser Ver­di­enst ein zu geringer, um in die Kartei ein­er kan­tonalen Denkmalpflege aufgenom­men zu wer­den. Die kul­turelle Würdi­gung des Zebras­treifens muss warten und wir wer­den weit­er­hin auf ihnen herumtreten.

Foto: zVg.
ensuite, Dezem­ber 2013