Von Barbara Roelli — Was habt ihr eigentlich zu Weihnachten bekommen? Dies beschäftigte beim letzten Apéro. Schneeschuhe, einen iPad und alle «Star Wars»-Episoden auf DVD freuen einen – Wünsche erfüllen sich. Für mehr oder weniger geglückte Überraschungsmomente sorgen oft Mitbringsel-Geschenke: eine von Indios gefertigte Panflöte mit bunten Pompons von der Peru-Reise, oder ein starkprozentiger Reisschnaps aus China mit echter, eingelegter Schlange in der Flasche. Auch an Verlegenheitsgeschenken fehlte es an diesem Weihnachtsfest nicht: Merci(dass es dich gibt)-Schachteln à gogo und…Gutscheine.
Gutscheine für einen Tag in den Bergen, Gutscheine für 5 Mal abwaschen, Gutscheine für einen Museumsbesuch, Gutscheine für ins Kino. 100 Franken-Gutscheine für den Lieblingsschuhladen. Gutschein. Gut-Schein – ein eigenartiges Wort. Es impliziert, dass es positiv ist, einen solchen Gutschein zu besitzen. Ist es auch, solange man das Verfallsdatum im Auge behält. Irgendwo lauert nämlich so ein Datum. Unten rechts, kaum zu lesen ohne Lupe.
Ich lasse Gutscheine regelmässig ablaufen. Es ist nicht so, dass mich das, wofür die Gutscheine gut sind, nicht interessiert. Aber die Gutscheine landen nach dem Datum des Schenkens in einem Mäppli. Und bis mich das Mäppli wieder findet, vergeht so einige Zeit. Und dann ergibt sich folgende Szene: Oh wie schön, ein Wellness-Gutschein! Für zwei Personen, mit Massage, Dampfbad und Sauna, im Wert von 300 Franken… Scheisse! Der Gutschein war nur ein Jahr gültig. Dasdarfjanichtwahrseinwiekonnteichdasnurverpassenwieärgerlichistdenndas?! Doch die 300 Franken einfach so kampflos aufgeben? Sicher nicht. Ich bin entschlossen, diesen Gutschein, der für mich ganz persönlich ausgewählt wurde, zu verteidigen.
Ich maile:
Sehr geehrte Geschäftsleitung
Ich gelange mit einer Frage an Sie. Im 2006 habe ich einen Gutschein für Ihr Wellness-Programm geschenkt bekommen. Meine Arbeitskolleginnen und ‑kollegen haben mir diesen Gutschein geschenkt, als Abschluss, weil ich die Stelle wechselte. Immer wieder ist mir dieser schöne Gutschein in den Sinn gekommen – aber erst vorhin hielt ich ihn endlich wieder in den Händen. So gerne würde ich dieses Geschenk nun einlösen und das römisch-irische Bad, die Saunalandschaft und eine Öl-Massage in Ihren Räumen erleben. Ist dieser tolle Gutschein noch gültig? Mir ist bewusst, dass meine Anfrage reichlich spät kommt. Umso mehr würde ich mich über ein «Ja» Ihrerseits enorm freuen! Denn dies war ja auch die Idee meiner Arbeitskollegen – mir mit diesem Gutschein eine Freude zu bereiten.
Auf Ihre Antwort warte ich gespannt und grüsse Sie freundlich.
Meine Bitte wird innert kürzester Zeit erhört: Man gewähre Kulanz, ich könne den Gutschein immer noch einlösen, solle mich doch möglichst bald melden. Glück gehabt.
Mir kommt ein anderer Gutschein in die Hände. Einer, der noch älter ist, über 10-jährig, von meiner besten Freundin. Wir gaben uns damals andere Namen.
Liebe Heike
Zu Deinem längst vergangenen Geburtstag wünsche ich natürlich nur das Beste! Und würde Dich gerne zu einem Heike & Gundel Breakfast at Gundel’s einladen…bei Sekt, Lachs, Getratsche mit Gurkenmaske und Plüschfinken! Dicker Kuss für meine beste
Freundin, Gundel
Ich frage mich, ob Gundel mir auch Kulanz gewährt; vielleicht bei einem Apéro.
Foto: zVg.
ensuite, Februar 2014