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Souvernäre Presseförderung

Von Lukas Vogel­sang — Warum auch in die Ferne schweifen, siehe das Unbe­grei­fliche liegt so nah. Da flucht man ver­stört über die Poli­tik von Berlus­coni, über die Willkür in sein­er Geset­zge­bung, um vor allem sich selb­st Vorteile zu ver­schaf­fen, doch in Bern liegt ein Parade­beispiel von Sauber­poli­tik vor der Türe. Ich spreche die Teil­re­vi­sion vom Gemein­dege­setz zu den präzisierten Bes­tim­mungen zum Anzeiger­we­sen an. Das klingt öde und lang­weilig, doch das The­ma bet­rifft alle Berner­In­nen, denn der Anzeiger wird zwangsverord­net in alle Briefkästen verteilt – der Kle­ber «Stopp Anzeiger» wird mis­sachtet, und die son­st grün-denk­ende Stadt und deren umliegen­den Gemein­den denken gar nicht mehr. Es gibt übri­gens ein offizielles Gutacht­en, welch­es von den Gemein­den in Auf­trag gegeben wurde und von der Web­seite www.jgk.be.ch/site/index/agr/agr_gemeinden/agr_gemeinden_amtsanzeiger.htm run­terge­laden wer­den kann. Darin wird eigentlich klar definiert, dass diese Zwangsverord­nung Unsinn ist.

Nein, dies­mal geht’s darum, dass ein neues Gesetz geschaf­fen wer­den soll, welch­es die unklaren oder ver­al­teten Bes­tim­mungen über den Amt­sanzeiger regelt. Der erste Vorschlag zur Lib­er­al­isierung vom Anzeiger wurde im Jan­u­ar deut­lich ver­wor­fen. Amtsmit­teilun­gen haben einen öffentlichen Charak­ter und müssen deswe­gen neu­tral gehal­ten sein – sprich, eine Amtsmit­teilung ist eine Verord­nung, eine neu­trale Infor­ma­tion, und darf nicht poli­tisch, religiös oder son­st in irgen­dein­er Form ten­den­z­iös sein. Inter­es­san­ter­weise wird diese Geset­ze­serneuerung gemacht, weil der Anzeiger wirtschaftlich auf einem abgesägten Ast ste­ht. Er muss sozusagen vom «Amtes wegen» lang­weilig sein. Die Woh­nungsanzeigen ver­schwinden ins Inter­net und was im Anzeiger an Wer­bung übrig bleibt, ste­ht auf den let­zten Rän­gen. Wer «liest» dieses Blatt? Und jet­zt kommt’s: Die Bern­er Kul­tur­a­gen­da, unsere Markt-Konkur­renz, ist eigentlich Aus­lös­er des Geset­zes­de­bakels, weil diese als Beilage mit dem Anzeiger ver­trieben wird.

Als Beilage ist allerd­ings falsch, denn der Her­aus­ge­ber und Ver­leger ist der Gemein­deanzeiger selb­st, somit druckt der Anzeiger seine eigene Beilage und bezahlt natür­lich auch keine Beilage­tar­ife. Und genau das ist die hüb­sche Grau­zone, welche ein paar find­i­ge Poli­tik­er, über­raschen­der­weise allen voran der Gross­rat Peter Bernasconi (SP) von Worb, «rasch» (dieses Wort fällt in den Gross­rats­doku­men­ta­tio­nen zuviel) aus­nutzen will. Im zweit­en Anlauf darf der Anzeiger keine redak­tionellen Teile enthal­ten. Dafür macht man sich pflicht­be­wusst stark – aber man will bewil­li­gen, dass der Anzeiger jegliche erden­kliche Beilage führen und sich sel­ber auch jed­er erden­klichen Zeitung bei­le­gen lassen darf.

Der Grund für diese «Tol­er­anz» ist von Peter Bernasconi gemäss einem Inter­view der «Bern­er Zeitung» herzzer­reis­send erk­lärt: «Es sei nicht das­selbe, ob ein Artikel im Anzeiger oder in ein­er Beilage erscheine. Die Beilage sei ein «eigenes Ele­ment». Mit diesem Vorschlag würde das Mod­ell legit­imiert, das der Anzeiger Region Bern mit der beigelegten «Kul­tur­a­gen­da» begrün­det hat.» Und, da ste­ht also schwarz auf weiss: «… die Kom­mis­sion habe keine Regelung gewollt, welche die «Kul­tur­a­gen­da» oder andere beste­hende Koop­er­a­tio­nen von Anzeigern ver­hin­dern würde.»

Lesen Sie, liebe LeserIn­nen, diesen let­zten Absatz nochmals. Bei Berlus­coni ging ein Auf­schrei über unseren Plan­eten und durch das glob­ale Kopf­schüt­teln vie­len irgend­wo ein paar Kokos­nüsse zu Boden. Unsere Poli­tik­erIn­nen find­en es aber allem Anschein als selb­stver­ständlich, dass ein ille­gales Tun, nachträglich durch ein Gesetz legit­imiert wer­den darf. Und dies rasch, wie Peter Bernasconi immer wieder betont. Ille­gal ist die Aktion vom Anzeiger und der Bern­er Kul­tur­a­gen­da deswe­gen, weil eine Beilage beim Amt­sanzeiger nur als «eigen­ständi­ges Ele­ment», als sep­a­rat gedruck­tes und beigelegtes, als Beilage verkauftes Ele­ment mit unter­schiedlichem Her­aus­ge­ber, gültig ist – und das ist momen­tan nicht der Fall. Die Def­i­n­i­tion, was eine Beilage sei und wie diese gebaut sein müsste, wird in der neuen Geset­zes­grund­lage nicht besprochen. Mit dem neuen Gesetz erhält der Anzeiger also erst recht alle pub­lizis­tis­chen Frei­heit­en, mit der offiziellen Zwangsverteilung in alle Briefkästen, mit dem amtlichen Orden, von den Bern­er Gemein­den und vom Gesetz gestützt, hochof­fiziell zuge­sprochen. Prost.

Car­toon: www​.fauser​.ch
ensuite, März 2009

Artikel online veröffentlicht: 21. Oktober 2018