Von Lukas Vogelsang - Der Bundesrat arbeitet an der Idee eines umfassenden Mediengesetzes. Als kleiner Kultur-Zeitschriftenverlag ist man darin schlicht unsichtbar – wir kämpfen für jeden Rappen, um überhaupt am Leben bleiben zu können. Fast alle unsere Anfragen werden unter dem Deckmantel «staatliche Presseförderung ist nicht erlaubt» zurückgewiesen – das ist so auch ganz gut im Gesetz verankert. Eine Diskussion über das Thema scheint aber unmöglich zu sein – niemand will die Anliegen ernst nehmen. Nur wenn politische Interessen und Mächte mitspielen, geht alles ganz einfach: Die Stadt Bern bezahlt seit 2005 jährlich 140 000 Franken einem Verein für eine Kulturagenda, in Zürich wollte man mit einem exorbitanten Beitrag von 975 000 Franken ein Online-Pilotprojekt starten, was zum Glück abgestellt wurde – ein Teil ist aber trotzdem in einer von der Stadt mitfinanzierten Online-Datenbanklösung realisiert worden. In Aarau wurde das Kulturmagazin zum dritten Mal mithilfe der Stadt startfinanziert, Biel finanzierte sich bis zum Exodus eine Kulturbeilage. Selbstverständlich gibt es noch eine SRF und eine SwissInfo, die über andere Budgets vom Bund (vom BAKOM und EDA) Geld für eigentlich die gleichen Dienste erhalten, die sie auch wieder einkaufen von Diensten, die bereits subventioniert sind. So gibt es ganz viele Kulturpublikationen, die neben der Post-Presseförderung vom BAKOM oder dem Gebührensplitting trotzdem in den Genuss von inhaltlichen Unterstützungsbeiträgen kommen. Private Initiativen gehören nicht dazu. Sobald Alt-PolitikerInnen in den Vorständen oder Verwaltungsräten sitzen oder sich KulturamtsträgerInnen oder Stadtpräsidenten politische Manifestationen bauen wollen, fliesst jährlich Geld.
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Auch das Bundesamt für Kultur (BAK) fördert zum Beispiel vier Schweizer Filmzeitschriften durch Leistungsvereinbarungen. Das BAK verteilt 355 000 Franken jährlich an Filmzeitschriften per Ausschreibung und dieses Subventionsprogramm ist dann jeweils für vier Jahre gültig. Momentan werden zwei Zeitschriften mit kleinen Unterstützungsbeiträgen (20 000 bis 25 000 Franken) unterstützt. Das eine ist das «CINEMA»-Jahrbuch aus Zürich und das andere «Décadrages Cinéma» aus Lausanne, welches ich noch nie gesehen habe. Ein weiteres ist das «Filmbulletin» aus Winterthur, das mit satten 180 000 Franken subventioniert wird. Interessant ist das deswegen, weil die Auflage des acht Mal im Jahr erscheinenden Heftes pro Ausgabe nur 3000 Exemplare aufweist. Als Stiftungsratspräsident ist Jean-Pierre Hoby, der ehemalige Kultursekretär aus Zürich, gelistet. Auch das «Cinébulletin» aus Genf erhält 130 000 Franken für die gerade mal 8 x 32 Seiten (Auflage 2500 pro Ausgabe) pro Jahr. Beide Hefte sind Branchenmagazine für die Filmbranche, die zum Teil auch den Verein bilden. Es sind keine Publikumsmagazine für die Bevölkerung. Der Schweizer Film wird hierdurch nicht berühmt – obwohl die «Herstellung von Öffentlichkeit» ein wichtiges Kriterium in der BAK-Ausschreibung wäre.
Auch ensuite hatte sich vor Jahren mit einem extra dafür gebauten Konzept einer monatlichen Filmbeilage für den Schweizer Film beworben und wurde als «nicht relevant» abgewiesen. Diese Filmzeitschriftenförderung ist nicht neu und allgemein bekannt. Die Beiträge und Infos können auf der Website vom BAK nachgelesen werden. Das Prozedere dieser Presseförderung ist politisch abgesegnet und gutgeheissen.
Die Medienbranche leidet unter Inserateschwund, und viele Publikationen sind in den letzten Jahren bereits verschwunden oder wir hören von Sparmassnahmen – wie zurzeit bei der Tamedia. Die Kulturredaktionen der Tagespresse wurden regelrecht vakuumiert verglichen mit vor 20 Jahren, als sich jede Zeitung noch eine kulturelle Beilage leistete. Im Jahr 1939 gründeten ein paar Intellektuelle zur «geistigen Landesverteidigung» einen Verein, den Schweizerischen Feuilleton Dienst (SFD). Dieser schickte sich an, den Tagesmedien wie eine Depeschenagentur pfannenfertige Kulturgeschichten anzubieten. Je nach Zusammensetzung des Vorstands artete dies allerdings auch in biologische und wissenschaftliche Beiträge aus – aber das ist auch schon über 20, 30 Jahre her. Seit 1993 arbeitet der Verein mit der SDA, der Schweizerischen Depeschenagentur zusammen. Dieser wiederum gehört den Tagesmedien, ist eine privatwirtschaftliche Presseorganisation. Zufällig telefonierte ich dem Verein SFD und landete zu meinem Erstaunen bei der SDA. Die Büroadresse vom SFD, so stellte ich fest, ist tatsächlich die SDA-Adresse in Zürich. Eine weitere kurze Abklärung ergab, dass das Bundesamt für Kultur dem Schweizerischen Feuilleton Dienst pro Jahr zwischen 164 000 und 206 000 Franken (davon sind 20 000 bis 26 000 Franken für Bücherprojekte) bezahlt. Doch wo wird das beim BAK ausgewiesen? Was tut der SFD? Wo werden die Artikel publiziert? Gibt es eine Ausschreibung dazu? Ich fing an zu suchen:
Auf der Zürcher Stadt-Website heisst es:
Schweizer Feuilleton-Dienst SFD: eine besondere Kulturagentur
Der Schweizer Feuilleton-Dienst SFD ist eine Kulturagentur mit Sitz in Zürich. Über die Kanäle der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) beliefert er Print- und Onlinemedien, Radio und Fernsehen mit Texten über das kulturelle Geschehen in der Schweiz.
Schwergewichtig schreibt der Schweizer Feuilleton-Dienst über kulturelle Ereignisse im Kanton Zürich: über Premieren in Zürcher oder Winterthurer Theatern, über Kunstausstellungen, literarische Neuerscheinungen, Konzerte, Opernaufführungen und vieles mehr. Neben den tagesaktuellen Texten finden seine Sommerserien über die vielsprachige Schweiz bei den Medien grosse Beachtung. Die 14 Porträts mehrsprachiger Autorinnen und Autoren, die der SFD im Sommer 2010 publiziert hat, sind beim Zürcher Limmat Verlag als Buch erschienen. Unter dem Titel «Mutter, wo übernachtet die Sprache?» kommen darin auch fünf im Kanton Zürich lebende Schriftstellerinnen und Schriftsteller zu Wort: Daniela Janjic, Wen-huei Chu, Simon Froehling, Yusuf Yesilöz – und Melinda Nadj Abonji. Deren Porträt hat der SFD veröffentlicht, bevor die Autorin den Deutschen und Schweizer Buchpreis 2010 erhalten hat. Eigenständige Qualitätsbeurteilung und Unabhängigkeit in der Auswahl sind Markenzeichen des SFD.
Mehr: www.feuilletondienst.ch
Finanziert mit Betriebsbeitrag des Kantons Zürich
Die nur gedruckt erhältlichen Geschäftsberichte vom SFD der letzten drei Jahre gaben gute Einsichten. So überweist der Verein pro Jahr beispielsweise 175 000 Franken als «Vertriebsgeld» direkt an die SDA. Es ist das Geld, welches der Verein vom BAK erhält. Je länger ich rumsuchte, umso deutlicher wurde: Der Schweizerische Feuilletondienst ist nur ein «Kässeliverein», der seine Dienste der SDA übergeben hat und durch den sich die SDA die eigene Kulturredaktion mitfinanziert und die kostenpflichtigen SDA-Dienstleistungen bewirbt. Der SFD-Mitarbeiter ist angestellt bei der SDA und koordiniert die SFD-Aufträge, um den sogenannten Leistungsauftrag dem BAK gegenüber zu erfüllen. Allerdings konnte ich keine Wiederverwertung dieser Artikel in den Tagesmedien finden. Alle Stichproben waren Enten. Auch die auf der Website vom SFD angegebene Anzahl Artikel pro Jahr, zwischen 350 und 450, konnte ich nicht bestätigen, wohl aber habe ich mehrere vom SFD umgeschriebene Kultur-Pressemitteilungen gefunden. Und die Honorare, welcher der Verein für AutorInnen ausweist, würden pro Artikel im Schnitt 50 Franken ausmachen. Da stimmen offensichtlich einige Angaben und Annahmen nicht mehr.
Eine Überprüfung der aktuellen Kulturbotschaft vom BAK ergab keine Hinweise auf diese jährliche Pressesubvention, die ja einerseits ein klarer Markteingriff und eine inhaltliche Förderung der Tagesmedien darstellt. Wir erinnern uns: Die Kulturberichterstattung definierte man 1939 noch als «geistige Landesverteidigung». Hat sich in dieser Hinsicht bis heute was verändert? Und wo wäre die Rechtfertigung dazu? Ich würde heute die Notwendigkeit des Feuilletons eher als «geistige Innenverteidigung» titeln.
Zwar rechtfertigt der SFD die Zahlungen an die SDA als «Vertriebsgeld» – doch der Betrag ist bei dem digitalen und datenbankgesteuerten Mitgliedersystem ELIAS der SDA etwas gar viel. Als ich bei der SDA nachfragte, ob ich mal die Artikel einsehen könnte, wollte man mir nur ein SDA-Abo verkaufen. In Gesprächen mit dem Chefredaktor der SDA und einigen ehemaligen MitarbeiterInnen wurde klar: Hier hat schon lange niemand mehr eine Frage gestellt. Während SDA-Chefredaktor Bernard Maissen von einem unabhängigen Verein, der nichts mit der SDA zu tun habe, spricht, bestätigen ehemalige MitarbeiterInnen, dass dies ein und dasselbe sei und die wenigsten SFD-Artikel je in einem Tagesmedium publiziert würden. Das wird auch im SFD-Jahresbericht 2016 bestätigt. Maissen erklärt mir wiederum, dass, weil die Kulturredaktionen bei den Tagesmedien weggespart würden, das Kulturangebot der SDA jetzt viel intensiver genutzt werde. Ich interpretiere das umgekehrt: WEIL das Angebot der SDA vorhanden ist, können die Tagesmedien auf die KulturredaktorInnen verzichten, ohne qualitative Einbussen eingehen zu müssen. Der Schuss geht für mich in die falsche Richtung, und mit feuilletonistischer Vielfalt hat das ja nichts zu tun. Maissen schrieb: «Ich verstehe Ihren Ärger über eine gewisse Praxis des BAK. Allerdings üben Sie meiner Meinung nach etwas am falschen Objekt. Letztlich geht es doch darum, dass in den Medien (auch online, Radio, TV) überhaupt noch über Kultur berichtet wird.» Ein solche Argumentation bedeutet Kapitulation und ist etwas gar blind. Immerhin zähle ich über 10 Kulturmagazine in der Schweiz, die ohne SDA auskommen. Im Postskriptum stand dann noch: «Ich würde mich freuen, wenn wir den Austausch mal im direkten Gespräch fortsetzen könnten. Vielleicht ergibt sich da auch eine Möglichkeit der Zusammenarbeit, die allen dient. Oder sonst zumindest eine interessante Diskussion über Kulturjournalismus.» Ein interessanter Versuch, mich auf die andere Seite zu bringen und meine Fragen zu blockieren. Kein Wunder: Diese Diskussion könnte die SDA 175 000 Franken kosten.
Einen guten Witz gab es noch im Jahresbericht vom SFD zu lesen. Das steht: «Seit seinem Bestehen ist es ja auch ein wichtiges Bestreben des SFD, zu Verständigung zwischen den Sprachregionen der Schweiz beizutragen.» Vielleicht müsste man dem SFD wieder mal sagen, dass dies der einzige Grund ist, warum er vom BAK finanziert wird.
Und jetzt muss ich es schreiben: Unsere Kulturzeitschrift publiziert pro Jahr mehr als 550 eigene Texte zu Kultur und Kunst, die alle im Print und online national veröffentlicht werden. Und wir sind damit nicht die Einzigen. Kleinverlage erhalten keinen Rappen aus den öffentlichen Fördertöpfen, bringen aber zum Teil die «gleichen» Geschichten und erreichen wesentlich mehr LeserInnen mit der Arbeit. Zudem müssen wir eigene Büros, Produktionen, die gesamte Vertriebslogistik, Werbung und Abobewirtschaftung selber finanzieren. Vielleicht habe ich irgendetwas nicht richtig verstanden, aber für mich ist das alles nicht logisch.
Die Anfrage beim BAK, Kultur & Gesellschaft, ergab wenig Erhellendes. Das Amt ist nur die Exekutive der Gesetze, welche die Politik abgesegnet hat, welche das BAK zuvor mit verschiedenen Parteien und Lobbyisten für die Vernehmlassung für die Politik vorbereitet hat. Die Rechtfertigung bezüglich dieser Feuilleton-Presseförderung liegt «total transparent» in einer «Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften», SpV, (vom 4. Juni 2010 (Stand 1. Oktober 2014). Da sucht ja auch jeder danach. Unter Art 13 ist nachzulesen:
Unterstützung von Nachrichtenagenturen
1 Finanzhilfen können Nachrichtenagenturen von gesamtschweizerischer Bedeutung gewährt werden, die:
a. sich einen verständigungspolitischen Auftrag auferlegt haben und ihn wahrnehmen;
und
b. über sprachen‑, kultur- und verständigungspolitische Themen aus allen vier Sprachregionen berichten.
2 Von gesamtschweizerischer Bedeutung ist eine Nachrichtenagentur, wenn sie regelmässig Informationen in mindestens drei Landessprachen veröffentlicht.
Unter dem Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) wiederum steht gemeisselt:
Art. 18 Unterstützung von Organisationen
Der Bund kann Finanzhilfen gewähren an:
a. Nachrichtenagenturen von gesamtschweizerischer Bedeutung, die über die vier Sprachregionen des Landes berichten;
b. nicht gewinnorientierte Organisationen und Institutionen von gesamtschweizerischer Bedeutung, die durch ihre Tätigkeit in mindestens einer Sprachregion die Verständigung fördern oder Grundlagenarbeit für die Förderung der Mehrsprachigkeit leisten und die Ergebnisse vermitteln;
c. Gemeinwesen, die Projekte zugunsten der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften unterstützen.
Die SDA ist nicht namentlich erwähnt, was den Schluss zulässt, dass jeder Verein, der möchte, eine solche Nachrichtenagentur sein könnte – was mir vom BAK auch bestätigt wurde. Die Tagesmedien bilden zum Beispiel keine Mehrheit im Bereich der Kultur-
informationen, da könnte man sich noch ganz radikal positionieren – und da es nicht um politische Nachrichten, sondern um sprachliche, kulturelle «Grundlagenarbeit» geht, wäre dies problemlos zu kontern. Zumal ja in Bezug der Kulturleistungen der SDA noch viel Spielraum nach oben besteht, sprich deren Vertrieb der kulturellen Nachrichten nicht an die eigentliche Branche geht: den Kulturmagazinen. Dies könnte sogar eine interessante gesetzliche Möglichkeit für Pro Helvetia werden, wo der neue Direktor Philippe Bischof bereits angekündigt hat, im Bereich der Kulturmagazine wirken zu wollen.
Das Problem ist auch, dass der Verein SFD und die SDA rein theoretisch nicht die gleichen Institutionen sind. Würde das BAK einfach die SDA bezahlen, wäre die Form gemäss diesem Reglement so weit korrekt. Jetzt aber bezahlt man einen Verein, der eine andere Institution damit beauftragt, die Dienste zu übernehmen. Die Trennung der Dienste scheint mir nicht transparent aufgeteilt. Selbst im Jahresbericht vom SFD verweist man auf die Leistungen der SDA bezüglich der Mehrsprachigkeit – selber mache man eher nur Übersetzungen. Auf die Frage nach einem Controlling über die Umsetzungsqualität des SFD antwortet das BAK, dies sei nicht seine Aufgabe, dafür sei die Politik zuständig. Na, dann prüft mal!
Der Vorstand vom SFD beherbergt Alt-PolitikerInnen und AutorInnen, der Leitende Ausschuss hat einen Altersdurchschnitt von 72 Jahren. Ungefähr so sieht auch der Webauftritt aus. Wie soll irgendjemand feststellen können, ob diese Form von «geistiger Landesverteidigung» tatsächlich noch zeitgemäss nützlich ist und nicht nur als Verkaufsförderungsinstrument der privaten SDA und damit als indirekte Presseförderung für die Tagesmedien gilt? In der Kulturbotschaft wird diese Form von Pressesubvention mit keiner Silbe erwähnt. Wer keine Kenntnisse über diesen Verein hat, wird auch keine Angaben finden. Wer sucht schon nach Medienförderung in der Sprachabteilung? Und was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss. Nun wissen wir das aber, liebe LeserInnen.
Meine Frage ist: Wie viele Medien-Projekte werden denn noch in der Schweiz über solche Hintertüren finanziert, trotz der eigentlichen Nichtfinanzierbarkeit von Medien in der Schweiz? Hat hier noch jemand den Überblick? Ist das fair? Ist das der Boden der Kulturberichterstattung, wie wir uns das wünschen? Bauen wir auf diesem Nährboden ein neues Mediengesetz? Vielleicht sollten wir unsere PolitikerInnen mal darauf ansprechen. Immerhin geht es hier um die «geistige Landesverteidigung».
Bundesamt für Kultur
Unterstützung von Nachrichtenagenturen (Art. 13 SpV)
Schweizerischer Feuilletondienst — 206 808 CHF
(Wir weisen darauf hin, dass der SFD im Jahr 2016 vom BAK «nur» eine Subvention von 169 750 ausweist und 37 058, ausserhalb der Jahresrechnung, als Spezialbeitrag 2016 deklariert)
Unterstützung von Organisationen (Art. 14 SpV)
Association pour la promotion de l’enseignement plurilingue en Suisse APEPS — 8000 CHF
Aux Arts etc. ‑19 400 CHF
Coscienza svizzera — 58 200 CHF
Fondazione lingue e culture ‑33 950 CHF
Forum für Zweisprachigkeit / Forum du bilinguisme Biel/ Bienne — 155 800 CHF
Forum Helveticum — 92 150 CHF
Service de presse suisse — 126 100 CHF
(Quelle BAK 2016)