Von Lukas Vogelsang - Ich bin entrüstet: Wir alle kennen diese lästigen Werbezeitungen, welche uns täglich in den Briefkasten gesteckt werden und welche wir ohne zu lesen aufs Altpapier knallen. Zum Glück gibt es die Werbestopp-Kleber. Doch bewahre: Genau diese werden jetzt ausser Gefecht gesetzt. Die Post sucht weitere Geldquellen und bietet vermehrt die Werbedistribution über den Pöstler an. Denn personifizierte Werbung muss in den Briefkasten — mit oder ohne Werbestopp-Kleber. Das sei ihr Auftrag, kontert die Post und zählt die eingenommenen Fränkli. Doch das ist nochmals eine ganz andere Geschichte.
Der Stadtberner «Anzeiger» wurde bisher durch Verträgerorganisationen verteilt. Diesen MitarbeiterInnen konnte man problemlos mitteilen, dass man die Werbezeitung nicht wünsche — mit Respekt wurde dieser Wunsch berücksichtigt. Zugänglich war diese Zeitung immer für alle, wenn man wollte. Doch der Berner «Anzeiger» will jetzt plötzlich mehr.
Als eine der einzigen Zeitungen in der Schweiz druckt der «Anzeiger» zweimal die Woche 140‘000 Exemplare — wohlwissend, dass jeweils nur 110‘000 LeserInnen den «Anzeiger» wahrnehmen. Über den Daumen werden also 60‘000 Zeitungen pro Woche direkt fürs Altpapier produziert — das entspricht ungefähr zwölf Palletten Zeitungen. Der Rest folgt zwei Minuten später ins Altpapier, nach dem Durchblättern. Unter dem Deckmantel «Amtsblatt», dessen Inhalt in der Gesamtausgabe (also Stadt- und Regionsanzeiger) mit allen Gemeinde-News nicht mehr als zehn Seiten Platz einnimmt, füllt der «Anzeiger» den Rest der 32 Seiten mit 22 Seiten Werbung und dies im Namen der Stadtregierung. Der Berner «Anzeiger» verspricht auf seiner Webseite: «Dieses wird als einziges Organ zu 100 % an alle Haushaltungen, Firmen und Verwaltungen kostenlos verteilt.» So, so. Das klingt doch gar nach missbrauchtem Amtsauftrag, denn dieser Satz steht unter Werbung für die Werbung und nicht bei den amtlichen Mitteilungen ist also nur ein Verkaufsargument.
Per Festtagskarte, schlicht und unsichtbar, informierte der Berner «Anzeiger» kurz vor Weihnachten die Bevölkerung mit einer üblen Paragraphensammlung über den neuen Zustand: Ab 2008 gibt es kein Entrinnen mehr — auch SIE werden den «Anzeiger» lesen müssen! Der Geschäftsführer Christof Ramseier schreibt in einer Stellungsnahme: «… ist der Anzeiger Region Bern das amtliche Publikationsorgan der Stadt Bern und der beteiligten Verbandsgemeinden (Art. 17 Publikationsgesetz, PuG, BSG 103.1). Aufgrund seiner amtlichen Funktion ist er zwingend sämtlichen Haushalten im Verbandsgebiet kostenlos zuzustellen (Art. 6 Abs. 2 Verordnung über die Amtsanzeiger, AnzV, BSG 103.21). Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben enthält der Anzeiger Region Bern im nichtamtlichen Teil verschiedenartige Beiträge, Inserate und Werbung. Entsprechendes gilt für die Beilagen (vgl. zum Ganzen Art. 7 ff. AnzV).» Im Klartext: Notfalls wird uns der Berner «Anzeiger» per Infusion eingeführt. Eine Beschwerdeadresse liess man klugerweise gleich weg — wohlwissend, dass die Bernerinnen nicht mehr im 18. Jahrhundert stehen und im Jahr 2008 mit fünf Gratiszeitungen pro Tag nicht mehr hinter dem Mond leben. Irritierend bleibt der Umstand, dass die Anzeigerverordnung bereits seit 1993 gilt — aber bisher keine solchen Kampfansagen zu hören war… Geht es dem Berner «Anzeiger» finanziell so schlecht, dass er uns mit pöstlerischer Gewalt seine Existenz aufzwingen will?
Eines ist klar: Mit der amtlichen Information hat die ganze Geschichte nichts zu tun. Ich habe in meinen 35 Jahren den «Anzeiger» noch nie wegen amtlichen Mitteilungen benutzt oder vermisst. Vor vielleicht 15 Jahren suchte ich noch die Wohnungsinserate durch — doch diese sind durch die effizienteren und aktuelleren Internetdienste abgelöst worden. Wenn heutzutage die Hochwassersirenen erklingen, rennen wir nicht zum Amtsblatt, sondern müssen das Radio einschalten. Lustigerweise ist noch niemand auf die Idee gekommen, ein Radio pro Haushalt per Zwangsverordnung der Bevölkerung aufzuzwingen. Würde doch Sinn machen: Die BILLAG (Radio- und Fernsehgebühren) hätten ihre helle Freude daran, die Radiosteuer könnte man direkt den Steuern anrechnen.
In vielen Gesprächen und Recherchen in den letzten Monaten haben sich die Verantwortlichen in und um den Berner «Anzeiger» einheitlich und klar dazu geäussert, dass man diese Anzeigeverordnung nicht so genau nehme. Dies vor allem in Hinsicht auf die publizistischen Regeln (ausser amtliche Mitteilungen und Anzeigen darf der «Anzeiger» streng genommen nichts Schriftliches enthalten…). Die Verantwortlichen spekulieren absichtlich und willentlich: Man weiss, dass zu Beginn sich ein paar Stimmen wehren werden, danach wird es ruhig und die Einwände sind vergessen. Vergessen ist zum Beispiel, dass die im Oktober neu gestartete «Berner Kulturagenda» wegen der redaktionellen Beiträge streng genommen nicht dem «Anzeiger» beigelegt werden darf. Doch wer will schon Anzeige erheben? Wer möchte ein solches Projekt verhindern? Genau das ist der Punkt.
Doch unter diesen Umständen braucht dieses Land Beschwerden: Anzeiger Region Bern, Postfach, 3001 Bern oder info@anzeigerbern.ch. Gegen die Werbeflut empfehlen wir einen Blick auf die schön zusammengestellte Liste auf unserer Webseite (www.ensuite.ch) oder zum Schluss den klassischen Pöstlerwitz: Kaufen Sie sich einen bissigen Hund!
Aus der Serie Von Menschen und Medien
Cartoon: www.fauser.ch
ensuite, Januar 2008